EU AI Act Art. 4: KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Pflicht
Viele Unternehmen glauben, die KI-Schulungspflicht beginne erst 2026. Das stimmt nicht: Die Pflicht zur „ausreichenden KI-Kompetenz" gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 – für jedes Unternehmen, das KI einsetzt.
- Was
- Art. 4 EU AI Act verlangt „ausreichende KI-Kompetenz" aller Mitarbeiter, die KI-Systeme einsetzen oder bereitstellen.
- Seit wann
- 2. Februar 2025 – die Pflicht gilt bereits, ohne Übergangs- oder Schonfrist.
- Für wen
- Jedes Unternehmen, das KI nutzt (Betreiber) oder anbietet – unabhängig vom Risiko des Systems.
- Sanktionen
- Ab August 2026 können nationale Behörden Verstöße ahnden; eigene Bußgelder nennt Art. 4 nicht.
- To-do
- Mitarbeiter nachweislich schulen und die Schulung dokumentieren.
Was Art. 4 konkret verlangt
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" (englisch: AI literacy) bei ihrem Personal sicherzustellen. Maßstab sind die technischen Vorkenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der jeweiligen Personen sowie der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird. Es gibt keinen vorgeschriebenen Kurs und kein Zertifikat – aber die Pflicht, dass Ihre Leute verstehen, was die eingesetzte KI tut, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken damit verbunden sind.
Seit wann die Pflicht gilt
Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft, wird aber gestaffelt anwendbar. Die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 gehört zur ersten Stufe und gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass es für Art. 4 keine gesonderte Übergangs- oder Schonfrist gibt.
- 1. August 2024 Die Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act") tritt in Kraft.
- 2. Februar 2025 Art. 4 (KI-Kompetenz) und das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) werden anwendbar – ohne Übergangsfrist.
- 2. August 2025 Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und die Governance-Struktur greifen.
- 2. August 2026 Der AI Act wird allgemein anwendbar; Aufsicht und Sanktionsmechanismen der Mitgliedstaaten greifen.
Für wen die Pflicht gilt
Die Pflicht trifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt – nicht nur Tech-Firmen. Sobald Sie KI-Systeme betreiben (etwa einen KI-Telefonassistenten, ein KI-gestütztes CRM oder Tools wie ChatGPT im Arbeitsalltag) oder selbst anbieten, gilt Art. 4 für Sie. Anders als die strengen Auflagen für Hochrisiko-KI ist die KI-Kompetenzpflicht risikounabhängig: Sie greift auch bei alltäglichen, risikoarmen Anwendungen.
Was bei Verstößen passiert
Art. 4 selbst sieht keine eigenen Bußgelder vor. Ab August 2026 greifen jedoch die Aufsichts- und Sanktionsmechanismen des AI Act: Nationale Marktaufsichtsbehörden können Verstöße auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten festgelegten Regeln ahnden. Wichtiger als das abstrakte Bußgeldrisiko ist für die meisten KMU aber die Beweisfrage – im Schadens- oder Prüffall müssen Sie belegen können, dass Ihre Mitarbeiter geschult sind.
Wie Sie die Pflicht erfüllen
In vier Schritten – pragmatisch, ohne Bürokratie-Overkill:
- 01 Bestandsaufnahme Welche KI-Systeme nutzen Sie bereits – von ChatGPT über CRM-Funktionen bis zu Telefonassistenten? Wer arbeitet damit?
- 02 Schulung nach Rolle Geschäftsführung, Sachbearbeitung und technische Anwender brauchen unterschiedliche Tiefe. Art. 4 verlangt ein „ausreichendes" Niveau, kein Einheitskurs.
- 03 Nachweis dokumentieren Teilnahme, Inhalte und Datum festhalten. Ohne Dokumentation lässt sich die erfüllte Pflicht im Ernstfall nicht belegen.
- 04 Aktuell halten KI-Tools ändern sich schnell. Planen Sie eine Auffrischung ein, wenn neue Systeme dazukommen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Volltext auf EUR-Lex
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
- EU Artificial Intelligence Act – Article 4: AI literacy
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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